Leistungen
- Rechtsanwalt Patrick Jeske
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Familienrecht
Eine Trennung stellt einen neben der neuen Lebenssituation und emotionalen Herausforderungen auch vor erhebliche rechtliche Probleme. Hierbei fällt gefühlt oft „alles zusammen“. Es ist daher besonders wichtig, nicht lediglich alleine die rechtliche Situation zu betrachten, sondern auch auf die individuellen Bedürfnisse in der konkreten Situation des Betroffenen einzugehen. Es gibt dabei meistens nicht den „einen“ richtigen Weg. Die Arbeit des Rechtsanwalts im Bereich des Familienrechts ist diesbezüglich vergleichbar mit der eines Bergführers. Ich finde für Sie die richtige Route und mache mich gemeinsam mit Ihnen auf den Weg an unser Ziel!
Ich berate und vertrete Sie außergerichtlich und gerichtlich insbesondere in folgenden familienrechtlichen Angelegenheiten:
- Scheidung und Versorgungsausgleich
- Trennungsunterhalt
- Altersvorsorgeunterhalt
- Nachehelicher Unterhalt
- Kindesunterhalt
- Sorgerecht
- Umgangsrecht
- Hausratsauseinandersetzung
- Vermögensauseinandersetzung
- Eheliches Güterrecht
- Gewaltschutzverfahren
- Namensänderung
Gerne stehe ich Ihnen auch zur Seite, wenn die Gestaltung
- eines Partnerschaftsvertrages der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
- eines Ehevertrages oder
- einer Scheidungsfolgenvereinbarung erwünscht ist.
In familienrechtlichen Angelegenheiten sollte in jedem Falle aufgrund der Komplexität der ineinandergreifenden Teilgebiete frühzeitig eine anwaltliche Beratung stattfinden. Auch treten in der wechselhaften Trennungszeit Veränderungen ein, auf die schnell reagiert werden muss.
Erbrecht
Wenn der Erbfall eintritt, ergeben sich für (potentielle) Erben viele Fragen. Bei mehreren Erbberechtigten entstehen zudem nicht selten Konflikte. Gerne berate und vertrete ich Sie außergerichtlich und gerichtlich bei der Erbauseinandersetzung. Um etwaige Konflikte vorzubeugen, empfiehlt sich die Abfassung eines Testaments. Ich stehe Ihnen diesbezüglich beratend zur Seite und unterstütze Sie bei der Formulierung Ihres letzten Willens.
Mietrecht
Das Mietrecht ist hinsichtlich seiner Ausgestaltung sehr komplex. Neben vieler ineinandergreifender Paragrafen ist zudem die Kenntnis der aktuellen einschlägigen Rechtsprechung erforderlich. Schnell schleichen sich dabei vermeidbare fehlerhafte Vertragsklauseln in den Mietvertrag oder Vertragsklauseln sind schlicht für die jeweilige Partei nachteilig. Steht die Beendigung des Mietverhältnisses im Raume, stellt sich für den Mieter oft die Frage hinsichtlich der Wirksamkeit der Kündigung und für den Vermieter, wie diese rechtssicher formuliert werden kann. Gerne helfe ich Ihnen bei der Gestaltung Ihres Mietvertrages oder der Formulierung Ihres Kündigungsschreibens.
Ich berate und vertrete Sie außergerichtlich und gerichtlich insbesondere in den mietrechtlichen Angelegenheiten:
- ordentlichen und/oder fristlosen Kündigung
- Räumungsklage
- Nebenkostenabrechnung
Verkehrsrecht
Als Unfallbeteiligter – gleichgültig ob Geschädigter oder Verursacher – stellt sich die Unfallsituation in den meisten Fällen an sich bereits als sehr belastend dar. Dennoch steht zeitnah die Abwicklung des Unfalles an. Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche müssen gegenüber der gegnerischen Rechtsschutzversicherung geltend gemacht und als Verursacher unter Umständen Einlassungen gegenüber der Staatsanwaltschaft bzw. der Bußgeldbehörde gefertigt werden. Ich berate und vertrete Sie außergerichtlich und gerichtlich als Geschädigter
- bei der Abwicklung des Versicherungsfalles gegenüber der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung
- bei der Geltendmachung von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen gegenüber dem Unfallverursacher.
Weiterhin unterstütze ich Sie gerne beim Schriftverkehr mit der eigenen Versicherung. Als Unfallverursacher berate und vertrete ich Sie insbesondere hinsichtlich strafrechtlicher und bußgeldrechtlicher Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Unfallereignis. Weiterhin berate und vertrete ich Sie zudem in weiteren Angelegenheiten des Straßenverkehrsstrafrechts und Bußgeld- beziehungsweise Ordnungswidrigkeitenverfahrens.
Weitere Rechtsgebiete
Ihr Fall ist nicht dabei? Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf. Ich werde dann mit Ihnen besprechen, ob eine Übernahme Ihres Falles möglich ist.
04461 / 74 68 111
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Mo. – Fr.: 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Mo.-Do.: 14:30 bis 17:00 Uhr